AGB – B2B
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Handel
Diese gelten nicht für die Endverbraucher die über unseren Onlineshop bestellen, Sie finden hierzu separate AGB.
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, die von uns bewirkt werden, es sei denn, dass im jeweiligen Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen werden. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir ihre Geltung im Einzelfall ausdrücklich bestätigen.
1. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen, Vertragsabschlüsse und sonstige Abreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Vertragsbedingungen in unseren Auftragsbestätigungen, denen der Käufer nicht schriftlich ausdrücklich widerspricht, gelten als anerkannt.
Wir behalten uns vor, die Annahme und Ausführung von Bestellungen von der Vorauszahlung des Kaufpreises durch den Käufer abhängig zu machen, oder den Kaufpreis per Nachnahme zu erheben. Eine entsprechende Zahlungsbedingung wird in unsere Auftragsbestätigung aufgenommen und mit Zugang beim Besteller rechtsverbindlich, vorbehaltlich des Rechts des Bestellers, innerhalb einer Woche nach Zugang wegen dieser Zahlungsbedingung von der Bestellung zurückzutreten.
Erhalten wir nach Absendung der Auftragsbestätigung Kenntnis davon, dass die finanzielle Lage des Käufers die vertragsgemäße Erfüllung seiner Zahlungspflichten uns gegenüber nicht oder nicht mehr als sichergestellt erscheinen lässt, so sind wir ebenfalls berechtigt, die Lieferung von der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig zu machen oder den Kaufpreis per Nachnahme zu erheben und – soweit Zahlung nicht erfolgt – vom Vertrag zurückzutreten.
2. Liefertermine, Lieferumfang und LieferverzögerungKann die bestellte oder verkaufte Ware infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vereinbarten Termin versandt bzw. ausgeliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Vorlieferanten bzw. Materiallieferanten von uns eintreten. Wir werden den Käufer unverzüglich über den Eintritt der Verzögerung und deren Ende unterrichten.
Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% ist zulässig, wobei die effektiv gelieferte Menge in Rechnung gestellt wird. Eine Minderlieferung im vorstehenden Sinn gibt dem Käufer keine Ansprüche wegen Nichterfüllung, Verzugs oder aus sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten.
Das Überschreiten vereinbarter Lieferfristen und –termine entbindet den Käufer nicht davon, uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen mit der Erklärung, dass er die Lieferung nach Ablauf dieser Nachfrist ablehnen werde, wenn er vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will.
Wir kommen nicht in Verzug, und die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich entsprechend, wenn und solange der Käufer mit ihm obliegenden Gegenleistungen, Mitwirkungspflichten und/oder Zulieferungen im Verzug ist.
3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht im Fall der Abholung der verkauften Ware bei uns mit der Übergabe über. Versenden wir auf Verlangen des Käufers die Ware, so geht die Gefahr auf ihn mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, auf den Käufer über. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
Art und Weise der Versendung, insbesondere die Wahl des Versendungsweges und deren Versendungsmittel, stehen in unserer Wahl, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Wird die Ware am Liefertermin vom Käufer nicht übernommen und/oder der Versand auf seine Veranlassung oder aus sonstigen Gründen, die im Bereich des Käufers liegen, verzögert, so lagert die Ware bei uns auf Gefahr und Kosten des Käufers. Unsere Anzeige der Versandbereitschaft steht in diesem Fall der Versendung der Ware gleich.
4. Verpackung
Die Verpackung wird von uns, soweit keine andere vertragliche Vereinbarung erfolgt, gesondert berechnet, und zwar sowohl die Verpackung des einzelnen Kaufgegenstandes als auch die Sammelverpackung.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6. Zahlung
Mangels anderweitiger Vereinbarung sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang rein netto zahlbar; sonstige Abzüge sind ausgeschlossen.
Wechsel werden von uns bei besonderer Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Nicht diskontfähige Wechsel kommen auch in diesem Fall nicht in Betracht.
Wechsel und Schecks werden in jedem Fall vorbehaltlich endgültiger Gutschrift angenommen. Alle Kosten und Spesen der Diskontierung von Wechsel sowie die Kosten der Einziehung einer Wechsel- und Scheckforderung trägt der Käufer.
Unsere Reisenden und sonstigen Vertreter sind zur Entgegennahme jeder Form von Zahlungs- oder Ersatzzahlungsmitteln nur insoweit befugt, als ihnen Inkassovollmacht schriftlich erteilt ist; der Käufer muss sich die Inkassovollmacht von ihnen vorlegen lassen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers haben wir Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Zinsen für Kontokorrentkredit, jedenfalls aber in der gesetzlichen Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behalten wir uns vor.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen solcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren, aus der Geschäftsverbindung entstandenen, im Zeitpunkt der Lieferung noch offenstehenden Rechnungsbeträge, bei Annahme von Wechseln, Schecks oder ähnlichen Zahlungsmitteln bis zu deren endgültiger Gutschrift, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Dasselbe gilt für nachträglich uns entstehende Zahlungsansprüche aus anderen Lieferungen und Leistungen, die mit der vorangegangenen Lieferung im Zusammenhang stehen, soweit im Zeitpunkt dieser Lieferungen oder Leistungen die Bezahlung der vorausgegangenen Lieferung noch nicht oder nicht vollständig erfolgt ist. Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen, die uns zustehen, in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die von uns gelieferten Waren ohne oder nach Be- oder Verarbeitung weiterveräußert werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt; wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
Wir haben das Recht zu verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderliche Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Werden die Waren zusammen mit anderen, die nicht in unserem Eigentum stehen, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Käufers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um 20% oder mehr übersteigt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. In der Rücknahme der Waren liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies schriftlich erklären.
Der Käufer verpflichtet sich, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen und den die Pfändung betreibenden oder die sonstigen Eingriffe vornehmenden Personen und Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen.
8. Gewährleistung und Mängelrüge
Für Mängel der gelieferten Waren haften wir unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche wie folgt:
Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Empfang auf Beschaffenheit, Mängel und Menge zu untersuchen. Soweit sich ein Mangel in Bezug auf Beschaffenheit einschließlich zugesicherter Eigenschaften und/oder eine Mengenabweichung ergibt, hat der Käufer uns unverzüglich Anzeige zu machen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu rügen. Bei Empfang nicht erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich gerügt werden, es sei denn, es liegt ein Fall des § 444 BGB bzw. des §377 Abs. 5 HGB vor.
Unter dem vorstehenden Vorbehalt leisten wir für mangelhafte Liefergegenstände oder bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers Gewähr im Wege der Nacherfüllung in der Weise, dass wir – nach unserer Wahl – den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und uns die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt der Gewährleistungsanspruch.
Unwesentliche zumutbare Abweichungen in Qualität, Ausstattung und/oder Farbe berechtigen nicht zu Mängelrügen, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 439 Abs. 3 BGB für die Verweigerung der Nacherfüllung entsprechend.
Die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist) beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Auslieferung der Ware. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist) bei Ersatzlieferungen beträgt 1 Jahr, für Nachbesserungen 6 Monate; die Gewährleistungsfrist läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprünglichen Liefergegenstände.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist bleibt dem Käufer vorbehalten, Rückgängigmachung des Vertrages bezüglich der mangelhaften Liefergegenstände zu verlangen.
9. Sonderanfertigungen und Entwürfe
Entwürfe, die wir für die Entwicklung eines neuen Artikels für den Käufer oder im Zusammenhang mit der Herstellung von Sonderserien für den Käufer (Abwandlung von Katalogartikeln, Sonderdekore usw.) fertigen, bleiben unser Eigentum, auch wenn sie auf Wunsch des Käufers von uns angefertigt wurden. Sie sind uns, soweit sie dem Käufer überlassen wurden, unverzüglich zurückzugeben, sobald die endgültige Ausführungsform der betreffenden Artikel festgelegt ist. Kommt es aus irgendwelchen Gründen nicht zur Bestellung und/oder Ausführung der Bestellung, sind uns die Entwürfe spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablehnung der Ausführung durch uns oder den Käufer zurückzugeben.
Wir behalten uns bezüglich unserer Entwürfe sämtliche Rechte, insbesondere des Urheberrechts sowie Verwertungsrecht vor.
10. HaftungsbeschränkungSchadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sowie aus sonstigen Rechtsgründen gegen uns und/oder unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln.
Wir haften nur für den unmittelbaren Schaden. Die Haftung für darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Im Fall grob fahrlässigen Handelns unsererseits verjähren Ansprüche des Käufers, soweit solche bestehen, 1 Jahr nach Übergang der Gefahr auf ihn.
11. Erfüllungsort, GerichtsstandErfüllungsort für unsere Leistungen und die des Käufers, insbesondere auch für Zahlungen des Käufers einschließlich Scheck- und Wechselklage, ist Erbach.
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Situationen ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach unserer Wahl Michelstadt oder Frankfurt am Main.
12. Anzuwendendes Recht, Wirksamkeitsklausel, DatenverwendungFür die Beziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Haager Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefergeschäftes nichtig sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Liefergeschäftes nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Regelung ist von den Parteien unverzüglich durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen bzw. unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
koziol »ideas for friends GmbH . Amtsgericht Darmstadt HRB 70326
Geschäftsführer: Stephan Koziol, Daniel Koziol, Thorsten Muntermann